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Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)

Dein Recht, deine Daten in einem üblichen Format mitzunehmen.

Du darfst von einem Anbieter verlangen, dir die Daten, die du ihm gegeben hast, in einem gängigen, maschinenlesbaren Format auszuhändigen — damit du sie zu einem anderen Dienst mitnehmen kannst. So bist du nicht für immer an einen Anbieter gebunden. Für die Anforderung gibt es einen fertigen Musterbrief auf der Material-Seite.

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